Kennzeichnungspflicht KI generierte Inhalte
Ich kann es nicht mehr hören… Hohe Strafen, ALLES muss gekennzeichnet werden, Ausnahmen fallen weg.
Ab 2. August 2026 müssen bestimmte KI-Inhalte gekennzeichnet werden. Mein Feed ist voll mit Posts, die Panik machen, als müsste ich künftig unter jeden Post schreiben: “erstellt mit KI”.
Muss ich nicht. Und die meisten von euch auch nicht.
❓Muss ich alles kennzeichnen?
Nein. Für KI-generierte Texte gilt die Kennzeichnungspflicht nur, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
1. Der Text behandelt ein Thema von öffentlichem Interesse: Politik, Gesundheit, gesellschaftliche oder wissenschaftliche Fragen, alles, was öffentliche Meinungsbildung berührt.
2. Es gibt keine menschliche redaktionelle Kontrolle.
Fehlt eine der beiden, entfällt die Pflicht.
Auch ob die KI 10 % oder 90 % beigetragen hat, ist für die Kennzeichnungspflicht egal. Artikel 50 des EU AI Act knüpft an keinen Prozentsatz an.
❓Was bedeutet redaktionelle Verantwortung?
Entscheidend ist die redaktionelle Verantwortung. Diese Redaktions-Ausnahme greift, wenn:
– der Text vor Veröffentlichung einer menschlichen Prüfung/Überarbeitung unterzogen wird, und
– eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.
Wer also einen Text mit KI entwirft, ihn überarbeitet und unter eigenem Namen veröffentlicht, trägt die redaktionelle Verantwortung. Damit ist der Text nicht kennzeichnungspflichtig – auch bei starker KI-Unterstützung.
Zu beachten ist: Die EU-Leitlinien setzen die Schwelle bewusst hoch: “Kurz drüberlesen” reicht nicht. Es braucht eine echte inhaltliche Prüfung und eine Person, die verantwortet. Wer ohnehin sorgfältig redigiert, erfüllt das mühelos. Wer KI-Texte ungeprüft durchreicht, nicht. Aber das ist auch aus vielen anderen Gründen kein guter Plan 😉
Für die typischen Formate heißt das:
– LinkedIn-Post, selbst fachlich überarbeitet → keine Pflicht
– Newsletter, redaktionell verantwortet → keine Pflicht
– Ungeprüfter Blogartikel zu einem ernsten Thema (z.B. Politik, Gesundheit) → Pflicht
❓Und bei Bildern?
Hier geht es v.a. um den Deepfake-Begriff. Realistische KI-Bilder von echten Personen, Orten oder Ereignissen müssen gekennzeichnet werden. Stilisierte Grafiken, Comics oder abstrakte Illustrationen nicht.
Also:
– Ein Bild von einem harmlosen Baum oder einem putzigen Hund → keine Pflicht
– Eine Infografik mit redaktionell geprüftem Inhalt → keine Pflicht
Wichtig sind saubere Prozesse: Wer prüft? Wer verantwortet? Punkte, die ohnehin sinnvoll sind, verantwortungsvoll durchzuführen und ggf. zu dokumentieren.
Wir lernen – mal wieder – Finger weg von Copy & Paste AI Slop! Dann ist es DEIN Inhalt, den du weiterhin als deinen Inhalt veröffentlichen darfst. Ohne Kennzeichnung, die ohnehin selten weiterhilft.
Hinweis: fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung.
Hier geht es zum Beitrag auf LinkedIn: Kennzeichnungspflicht KI generierte Inhalte



